Fotowettbewerb startet

Stoppelmarktfans können Ticket für Montagsempfang gewinnen

Woran denken Menschen, wenn sie von einer Plattform in den Schweizer Alpen aus auf ein traumhaftes Panorama mit mehr als zwanzig 4000 Meter hohen Gletschern schauen: Genau, an den Stoppelmarkt. Deshalb hat Kerstin Ahrling aus Vechta auf dem Gornergrat gleich mal ein Erinnerungsfoto mit dem neuen Stoppelmarkt-Sticker geschossen. Dieses reichte sie im Rathaus ein und schlug vor: „Wie wäre es mit einem Fotowettbewerb?“ Die Gewinner könnten zum Montagsempfang auf dem Stoppelmarkt eingeladen werden. Eine ausgezeichnete Idee.

Bis zum 31. Juli kann jeder ein Foto mit seinem persönlichen Stoppelmarkt-Motiv, gerne mit dem neuen Logo wie Kerstin Ahrling, per Mail an fotowettbewerb@vechta.de senden. Eine Jury wählt die vier besten Bilder aus. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Urheber der Fotos damit einverstanden, dass die Stadt Vechta diese zu werblichen Zwecken in Verbindung mit dem Stoppelmarkt mit Hinweis auf den Urheber verwenden darf.

Die Gewinner erhalten eine Einlasskarte für den Empfang der Stadt Vechta am 14. August 2017 und erleben die Festrede von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére. Mit dabei ist dann auch Kerstin Ahrling. Bürgermeister Helmut Gels bedankte sich bei ihr für die Idee und lud sie gleich zu dem Ereignis in Kühlings Niedersachsenhalle ein. 

Nutzungsbedingungen

 

1. Anerkennung der Nutzungsbedingungen

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erkennt jeder Teilnehmer ausdrücklich und unwiderruflich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich ist jeder berechtigt, am Fotowettbewerb teilzunehmen. Bilder mit jugendgefährdendem, diskriminierendem, sexistischem, gewaltverherrlichendem oder rassistischen Inhalt sowie Motive, die gegen die Menschenwürde oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Außerdem dürfen die Bilder keine direkte Werbung enthalten.
Für den Fall, dass sich auf einem Bild mehrere Personen befinden, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor dem Einsenden des Bildes das Einverständnis der abgebildeten Personen einzuholen. Hier ist insbesondere das Recht am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu beachten. Danach darf jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Dieses Recht muss auch hier gewährleistet sein. Fotos einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden, dürfen nicht veröffentlicht werden. Ebenso erklärt der Einsender mit dem Einsenden, dass er das Recht besitzt, diese Bilder zu veröffentlichen und nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

3. Auswahlverfahren

Die Stadt Vechta behält sich vor, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die unter Ziffer 2 genannten Teilnahmevoraussetzungen eingehalten wurden. Ebenso ist die Stadt Vechta berechtigt, Bilder unberücksichtigt zu lassen, wenn diese nicht den genannten Vorgaben entsprechen oder dies vermuten lassen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung der eingesandten Bilder.

4. Urheberrechte an den Bildern

Mit dem Einsenden eines oder mehrerer Bilder willigt der Teilnehmer ausdrücklich in die Veröffentlichung des eingesandten Bildmaterials unter www.vechta.de, www.stoppelmarkt.de und unter www.facebook.com/StadtVechta ein.
Des Weiteren versichert der Teilnehmer, dass alle mit abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden sind. Außerdem willigt der Teilnehmer ein, dass seine Bilder von den Nutzern von www.vechta.de , www.stoppelmarkt.de und www.facebook.com/StadtVechta weiterverwertet werden dürfen. Die Weiternutzung der Bilder unterliegt folgendem rechtsverbindlichem Lizenzvertrag: „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen" http://creativecommons.org/licences/by-sa/3.0/de/legalcode. Demnach ist es den Nutzern gestattet, Bilder zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie Abwandlungen und Bearbeitungen des Bildes anzufertigen. Dies schließt auch das gewerbliche Nutzen der Bilder ein. Die Stadt Vechta ist berechtigt, Bilder des Fotowettbewerbs für zum Beispiel Werbezwecke oder Publikationen zu verwenden. Für die Weiterverwendung des Bildmaterials müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
a) Namensnennung
Der Nutzer muss den Urheber bzw. den Rechteinhaber in der von dem Urheber festgelegten Weise, die URL (z.B. die Internetadresse) sowie den Titel des Werkes und bei einer Abwandlung einen Hinweis darauf angeben.
b) Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Wenn ein Nutzer ein lizensiertes Bild abwandelt, bearbeitet oder als Vorlage für ein neues Werk nutzt, dürfen die neu entstandenen Werke nur unter dieser oder einer kompatiblen Lizenz genutzt und weiter verbreitet werden.
c) Lizenzangabe
Der Nutzer muss anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Bild gelten.
Detailliertere Angaben lassen sich im genannten Lizenzvertrag finden.
Der Teilnehmer verzichtet auf alle urheberrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Vervielfältigung und Veränderung des hochgeladenen Bildes.
Die Stadt Vechta behält sich nach Einverständnis des Urhebers vor, Bilder gesondert zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.

5. Haftung

Die Stadt Vechta hat das Recht, nach eigenem Ermessen Bilder von der Veröffentlichung auszuschließen. Die Stadt Vechta ist zudem berechtigt, bereits zugelassene und veröffentlichte Bilder zu entfernen, sollte sich nachträglich herausstellen, dass das Bild oder die Bilder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Diese Rechte sind nicht angreifbar und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Derjenige Teilnehmer, welcher das Bild einsendet, stellt die Stadt Vechta im Zweifel von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Urheber-, Lizenz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von ihm übermittelten Inhalte gegen die Stadt Vechta geltend macht. Er erstattet ihr darüber hinaus die Kosten der Rechtsverfolgung, die aufgrund der rechtsverletzenden Inhalte entstehen. Er verpflichtet sich, die Stadt Vechta nach Kräften bei der Beseitigung sämtlicher auf seinen Inhalten beruhender Ansprüche Dritter bei der Begehung sämtlicher auf seinen Inhalten beruhender Ansprüche Dritter zu unterstützen und ihr insbesondere alle zur Verteidigung erforderlichen Dokumente zu übergeben.