Infos Schausteller
Informationen für Beschicker
Stadt Vechta
Stabstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Kultur
und Marktwesen, Carsten Thöle
Burgstraße 6
49377 Vechta
Tel.: 04441/886-1301
Fax: 04441/886-91301
E-Mail: carsten.thoele@vechta.de
Bewerbung:
Die Bewerbung ist fristgerecht und gesondert für jedes Geschäft online über das Bewerbungsportal oder in Schriftform einzureichen.
Für die Online-Bewerbung nutzen Sie bitte das zugehörige Bewerbungsortal zum Stoppelmarkt in der oberen Menüleiste auf www.stoppelmarkt.de oder über diesen Link: Bewerbungsportal
Für die schriftliche Bewerbung ist ein (vorgefertigter) Vordruck nicht erforderlich, es muss jedoch die Frontlänge und Tiefe des benötigten Raumes, sowie die Höhe, Länge und Tiefe des Geschäftes, die Geschäftsart mit entsprechender, aussagekräftiger Beschreibung, die Anzahl der Wohn- und Packwagen sowie der Stromanschlusswert daraus hervorgehen. Bei Verkaufsgeschäften ist die Warenart zu bezeichnen, bei Schaugeschäften das Programm und bei Spielgeschäften die Spielbeschreibung beizufügen.
Mit der Bewerbung ist außerdem eine bemaßte Grundriss-Zeichnung sowie ein farbiges Lichtbild (mind. DIN A5) einzureichen. Die Bewerbung muss den aktuellen Zustand und gegebenenfalls die Ausstattung des Geschäfts in einer Weise erkennen lassen, die eine eindeutige Beurteilung, insbesondere im Hinblick auf die genannten Vergabekriterien erlaubt. Name und Anschrift der Geschäftsinhaberin, des Geschäftsinhabers, der persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die Eigentumsverhältnisse, Firmenname, Rechtsform des Unternehmens, Handelsregistereintragung, Wohnsitz und Firmensitz sind ebenfalls anzugeben. Ferner sind die Vertretungsberechtigten und alle die Personen zu benennen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind.
Sämtliche für das betreffende Geschäft erforderlichen Nachweise, Genehmigungen und Auflagen (z. B. gewerberechtlicher, baurechtlicher, sicherheitstechnischer Art) sind ebenfalls einzureichen bzw. zu erfüllen.
Bewerber/innen, die sich mit Geschäften der in § 55 Absatz 1 Nr. 2 GewO bezeichneten Art bewerben, müssen, wenn der Betrieb mit besonderen Gefahren verbunden ist, gemäß § 55 ff. GewO in Verbindung mit §1 der Verordnung über die Haftpflichtversicherung für Schausteller (Schaustellerhaftpflichtverordnung – SchauHV) vom 17. Dezember 1984 (Bundesgesetzblatt I S. 1598) für jedes einzelne Geschäft eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe nachweisen.
Download Bewerbungsformular Stoppelmarkt 2025:
Die Verwendung des Bewerbungsportals oder des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen.
Rückporto, frankierte Umschläge oder Briefmarken sind bei schriftlichen Bewerbungen nicht erforderlich!
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Stadt Vechta und werden nicht zurückgesandt.
Stoppelmarkt 2025: | 14. - 19. August 2025 | |
Bewerbungsschluss: | 30. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) |
Werbemittelbestellung
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Gern stellen wir Ihnen für Ihren Internet-Auftritt oder für Ihre Facebook-Seite auch Logos, Bilder und Textbausteine zur Verfügung.
Ansprechpartner für Werbemittel:
Stadt Vechta
Carsten Thöle
Burgstraße 6
49377 Vechta
Telefon: 04441/886-1301
E-Mail: marktverwaltung@vechta.de