Allgemeines / Infos Besucher

Organisation und Durchführung

Stadt Vechta
Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Marktwesen
Burgstraße 6
49377 Vechta
Tel.: 04441/886-0
Fax: 04441/886-199
marktverwaltung@vechta.de

 

Während der Marktzeiten für Sie vor Ort:

Polizei: 04441/85 47 800
04441/85 47 801
04441/85 47 802
Notruf: 110
Feuerwehr: 04441/8 54 77 12 Notruf: 112
Sanitätsdienst / DRK: 04441/85 47 77 0 Notruf: 112
     
Marktverwaltung / Fundbüro:
(täglich bis 24:00 Uhr)
04441/93 73 73 0  
Büro Marktmeister: 04441/8 54 77 33  

 

Alle vorgenannten Institutionen finden Sie im bzw. am Verwaltungsgebäude „Amtmannsbult“ auf dem Stoppelmarktgelände (links neben dem Riesenrad)

 

Fundsachen:

Jeden Stoppelmarkttag werden im „Amtmannsbult“ (links neben dem Riesenrad) zahlreiche Mobiltelefone, Schlüssel oder Geldbörsen abgegeben.
Fundsachen wie Fahrräder, Handys, Geldbörsen und Schmuck (hochwertig) werden möglichst schnell nach dem Stoppelmarkt in eine Onlinedatenbank eingestellt:

Fundsachen

Wir bemühen uns, alle Fundsachen möglichst zeitnah zu erfassen und auch für die online-Suche verfügbar zu machen, damit Sie ihr Hab und Gut schnell wieder in Händen halten.
Gern könne Sie sich auch telefonisch oder persönlich im "Amtmannsbult" nach Fundsachen erkundigen oder diese abgeben. Während der Marktzeiten sind wir täglich bis 24 Uhr für Sie da.

 

Kinderfinder / „verlorene“ Kinder

Hin und wieder kommt es vor, dass Kinder über die bunte Kirmes-Welt so sehr ins Staunen geraten, dass sie Ihre Eltern dabei zwischen den anderen Besuchern aus den Augen verlieren und von der Polizei oder aufmerksamen Gästen zum Amtmannsbult gebracht werden. Dort kümmern wir uns um die Kinder und versuchen die Eltern oder Begleiter ausfindig zu machen.
Als sehr hilfreich haben sich dabei die sogenannten „Kinderfinder“ erwiesen – kleine Aufkleber in Form eines Lebkuchenherzen, auf denen die Eltern / Begleiter ihre Mobilnummer notieren und die sie den Kindern auf die Kleidung oder den Arm kleben. Kinderfinder erhalten Sie im Amtmannsbult und an (fast) allen Kassen der Kinderkarussells auf dem Platz.

 

Toiletten / Wickelräume

Auf dem Stoppelmarkt stehen Ihnen etliche Damen- und Herrentoiletten zur Verfügung. Grundsätzlich handelt es sich dabei um moderne WC-Container und –Wagen, welche über das gesamte Areal verteilt stehen. Eine regelmäßige Reinigung und Bestückung mit Papier und Seife ist selbstverständlich.
Es sind zum einen „öffentliche“, kostenpflichtige Toiletten vorhanden und zum anderen von Gastronomen speziell für ihre Gäste bereitgestellte WC-Einheiten – die Benutzung ist für diese Gäste kostenlos.

Alle WC-Container sind ausgeschildert und darüber hinaus auf den Lageplänen verzeichnet, die an jedem der Eingänge sowie am Amtmannsbult und am Bahnhof in den Schaukästen aushängen.

Möglichkeiten zum Wickeln von Kindern befinden sich im Amtmannsbult sowie an den großen WC-Containern.

 

Marktordnung / Verhalten auf dem Markt

Auf dem Stoppelmarkt (und den anderen Märkten der Stadt Vechta) gilt die Marktordnung (Satzung der Stadt Vechta über Wochenmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte). Unter folgendem Link können Sie diese komplett einsehen: Marktordnung  

Unter § 10, „Verhalten auf dem Markt“ ist dort unter anderem festgelegt:

(…)

(4)

Es ist unzulässig

  1. Waren und Dienstleistungen im Umhergehen anzubieten,
  2. Lautsprecher- und Verstärkungsanlagen so zu verwenden, dass sie die Besucher belästigen oder den Wettbewerb beeinträchtigen,
  3. Werbemittel oder Werbeartikel (Prospekte, Handzettel, Fähnchen, Flyer usw.) ohne Erlaubnis der Marktverwaltung zu verteilen, aufzuhängen oder zu präsentieren.
  4. Propaganda jeglicher Art zu verteilen,
  5. Tiere mitzuführen, ausgenommen sind Blindenhunde, Behindertenbegleithunde sowie Tiere die nach § 67 I GewO zugelassen und zum Verkauf auf dem Viehmarkt Stoppelmarkt bestimmt sind,
  6. Darbietungen jeglicher Art zu präsentieren, die nicht Bestandteil des Marktes sind und
  7. während der Marktzeit das Marktgelände mit Fahrzeugen zu befahren oder Fahrzeuge mitzuführen, ausgenommen hiervon sind Krankenfahrstühle

(5)

Auf das Marktgelände dürfen von Besuchern nicht mitgeführt werden:

  1. Glasflaschen, Krüge, Becher oder andere Behältnisse aus hartem, zerbrechlichem Material,
  2. Messer,
  3. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann,
  4. Rasierklingen oder ähnliche zweckentfremdete, verschärfte Gegenstände und
  5. Waffen jeglicher Art (§ 42 Abs. 1 Waffengesetz).

(6)

Es ist verboten

  1. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene bauliche Anlagen und Zäune zu erklettern,
  2. erkennbar nicht für Besucher zugelassene Bereiche, wie den Wohnwagenbereich der
  3. Marktbeschicker oder technische Bereiche hinter den Betrieben zu betreten,
  4. Karusselle oder andere Geschäfte entgegen den allgemeinen oder im Einzelfall erteilten
  5. Weisungen des Betreibers oder seines Personals zu benutzen.

(…)