Nordwestbahn sorgt mit Sonderhalt und Zusatzzügen für An- und Abreise zum Stoppelmarkt

Sicher und entspannt zum „Fest der Feste“: Mit über 30 Sonderfahrten und dem Sonderhalt direkt auf dem Festgelände sorgt die NordWestBahn auf der Linie RB 58 (Osnabrück – Vechta – Bremen) für eine optimale An- und Abreise zum Stoppelmarkt in Vechta.

Alle Züge halten während der Veranstaltung vom 10. bis 15. August an der Sonderhaltestelle Vechta Stoppelmarkt, die sich nicht im regulären Fahrplan befindet. „Der Sonderhalt auf dem Festgelände bindet den Stoppelmarkt perfekt in der Region an“, freut sich Vechtas Bürgermeister Helmut Gels: „Viele Stoppelmarktgäste gelangen so schnell und bequem auf das Marktgelände.“ Damit Besucher den Stoppelmarkt bis tief in die Nacht genießen können, bieten die Stadt Vechta und die NordWestBahn gemeinsam über 30 zusätzliche Sonderzüge in der Nacht an. Leider kann auf der Wiese an der Haltestelle Vechta Stoppelmarkt keine Barrierefreiheit hergestellt werden. Mobilitätseingeschränkte fahren daher am besten bis Vechta und nutzen ab dort die Stadtbusse.

„Für die Fahrt zum Haltepunkt Vechta Stoppelmarkt gelten in allen Regel- und Sonderzügen der NordWestBahn die regulären Fahrscheine, auch Semestertickets und das Niedersachsen-Ticket“, erklärt Rolf Erfurt, Geschäftsführer der NordWestBahn. Das Niedersachsen-Ticket ist in den Sonderzügen außer der Reihe auch nach 3 Uhr nachts bis zum Betriebsschluss gültig. Bei Einzelfahrscheinen lösen Reisende einfach ein Ticket nach Vechta. Für Fahrten zwischen Vechta und Vechta Stoppelmarkt nutzen Fahrgäste das Vechtaer-Zug-Ticket.

Fahrkarten erhalten Besucher an den Automaten der NordWestBahn, allen bekannten Verkaufsstellen und am NordWestBahn-Verkaufsbüro direkt am Bahnsteig auf dem Stoppelmarkt. Den Stoppelmarkt-Fahrplan mit allen Infos zu Tickets und Tarifen sowie den Öffnungszeiten des NordWestBahn-Verkaufsbüros finden Fahrgäste in den Zügen, in den Kundencentern der NordWestBahn in Osnabrück und Bremen sowie online auf www.nordwestbahn.de unter http://ow.ly/7vn630dKxhX.

Seit Dezember gilt auf der Linie „Einstieg nur mit gültigem Fahrschein“, im Zug kann keine Fahrkarte gelöst werden. Die NordWestBahn bittet die Reisenden außerdem, bei der Fahrt auf Alkohol zu verzichten. In den Zügen der Linien RB 58, RB 59, RE 18 und RE 19 gilt ein Alkoholkonsumverbot. Ein Verstoß kostet 40 Euro Strafe.


Das Traditionspaar Libett und Jan (links) präsentieren gemeinsam mit NordWestBahn-Geschäftsführer Rolf Erfurt (Dritter von rechts) den Sonderfahrplan zum Stoppelmarkt.